Hinweisgebersystem
PAPER & TEA ist von der Mission getrieben, das Leben zu bereichern. Dabei sind wir bestrebt, sinnvolle Werte zu schaffen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln. Bei PAPER & TEA sind wir der Überzeugung, dass die wahre Schönheit der Welt in den Menschen liegt. Wir sind uns der immensen Stärke kollektiver Anstrengungen bewusst und streben danach, eine Kultur des Vertrauens und des Respekts zu pflegen, die jede:n von uns befähigt, auf die eigene Art und Weise Gutes zu tun. Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen, können wir das volle Potenzial unserer Gemeinschaft freisetzen und gemeinsam eine bessere Zukunft schaffen.
Wir halten es daher für wichtig, dass Mitarbeiter:innen und Dritte jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch und jede Unregelmäßigkeit bei PAPER & TEA melden können. Aus diesem Grund haben wir eine Whistleblowing-Politik und ein entsprechendes Verfahren eingeführt.
>> Hinweis abgeben
Für wen gilt diese Richtlinie?
PAPER & TEA-Mitarbeiter:innen, Gesellschafter:innen, Geschäftspartner:innen, Kund:innen und andere Parteien können tatsächliche oder vermutete Missbräuche und Unregelmäßigkeiten, die bei PAPER & TEA stattfinden, über unser Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing) melden.
Hinweisgeber:in kann jede:r Mitarbeiter:in oder eine Person in vergleichbarer Position sein, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder vor ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erhalten hat.
Auch Geschäftspartner:innen, Kund:innen und andere Dritte, die von Verstößen im Zusammenhang mit PAPER & TEA erfahren, können diese über das Hinweisgebersystem melden.
Die Mitarbeiter:innen werden ermutigt, tatsächliche oder vermutete Missbräuche und Unregelmäßigkeiten nach Möglichkeit zunächst mit ihrem/ihrer Vorgesetzten zu besprechen. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht erwünscht sein, können sie das Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing) in Anspruch nehmen.
Meldungen können entweder vertraulich oder anonym eingereicht werden.
Was kann gemeldet werden?
Alle Meldungen von Straftaten fallen unter den Anwendungsbereich, wodurch der Wirkungsbereich recht groß ist.
Auch Verstöße, die nur mit einem Bußgeld geahndet werden können, sind erfasst, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz von Arbeitnehmer:innen oder deren Vertretungsorganen dient. So fallen beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bereits in den Anwendungsbereich, ebenso wie die Nichteinhaltung von Vorschriften über Mindestlohn oder Arbeitszeit.
Darüber hinaus fallen einige ausgewählte Vorschriften in den Anwendungsbereich, zum Beispiel aus dem Kartellrecht, dem Umweltrecht, dem Strahlenschutz, der Lebensmittel- und Produktsicherheit. Auch Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung fallen darunter, ebenso wie der Verbraucher- und Datenschutz.
Einige Beispiele hierfür sind:
Das Hinweisgeberverfahren von PAPER & TEA ist ausschließlich für die Meldung tatsächlicher oder vermuteter Missbräuche und Unregelmäßigkeiten gedacht. Bitte habe Verständnis dafür, dass das Whistleblower-System nicht für Missstände oder Beschwerden über Kund:innen von PAPER & TEA, die Bearbeitung oder Meldung persönlicher Beschwerden von Mitarbeiter:innen oder die Bearbeitung allgemeiner Beschwerden gedacht ist. Solltest du eine allgemeine Beschwerde oder Kritik äußern wollen, wende dich bitte an unseren Kundenservice unter wecare@paperandtea.com.
Wir halten es daher für wichtig, dass Mitarbeiter:innen und Dritte jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch und jede Unregelmäßigkeit bei PAPER & TEA melden können. Aus diesem Grund haben wir eine Whistleblowing-Politik und ein entsprechendes Verfahren eingeführt.
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Für wen gilt diese Richtlinie?
PAPER & TEA-Mitarbeiter:innen, Gesellschafter:innen, Geschäftspartner:innen, Kund:innen und andere Parteien können tatsächliche oder vermutete Missbräuche und Unregelmäßigkeiten, die bei PAPER & TEA stattfinden, über unser Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing) melden.
Hinweisgeber:in kann jede:r Mitarbeiter:in oder eine Person in vergleichbarer Position sein, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder vor ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erhalten hat.
Auch Geschäftspartner:innen, Kund:innen und andere Dritte, die von Verstößen im Zusammenhang mit PAPER & TEA erfahren, können diese über das Hinweisgebersystem melden.
Die Mitarbeiter:innen werden ermutigt, tatsächliche oder vermutete Missbräuche und Unregelmäßigkeiten nach Möglichkeit zunächst mit ihrem/ihrer Vorgesetzten zu besprechen. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht erwünscht sein, können sie das Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing) in Anspruch nehmen.
Meldungen können entweder vertraulich oder anonym eingereicht werden.
Was kann gemeldet werden?
Alle Meldungen von Straftaten fallen unter den Anwendungsbereich, wodurch der Wirkungsbereich recht groß ist.
Auch Verstöße, die nur mit einem Bußgeld geahndet werden können, sind erfasst, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz von Arbeitnehmer:innen oder deren Vertretungsorganen dient. So fallen beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bereits in den Anwendungsbereich, ebenso wie die Nichteinhaltung von Vorschriften über Mindestlohn oder Arbeitszeit.
Darüber hinaus fallen einige ausgewählte Vorschriften in den Anwendungsbereich, zum Beispiel aus dem Kartellrecht, dem Umweltrecht, dem Strahlenschutz, der Lebensmittel- und Produktsicherheit. Auch Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung fallen darunter, ebenso wie der Verbraucher- und Datenschutz.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Untreue, Betrug, Urkundenfälschung
- Verstöße gegen das Kartellrecht
- Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb
- Verstöße im Zusammenhang mit einem Interessenskonflikt
- Korruption/Bestechung, Annahme von verbotenen finanziellen Vorteilen
- Verstöße gegen die Menschenrechte
- Verstöße gegen Umweltgesetze
- Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung
- Arbeitsrechtsverletzungen und Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen
- Fehlverhalten von Vorgesetzten, Mitarbeiter:innen und Kolleg:innen
- Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
- Verstöße gegen Qualitätssicherungsrichtlinien
- Offenlegung von vertraulichen Informationen
- Verstöße, die zu erheblichen finanziellen Schäden oder einem Reputationsverlust führen können
Das Hinweisgeberverfahren von PAPER & TEA ist ausschließlich für die Meldung tatsächlicher oder vermuteter Missbräuche und Unregelmäßigkeiten gedacht. Bitte habe Verständnis dafür, dass das Whistleblower-System nicht für Missstände oder Beschwerden über Kund:innen von PAPER & TEA, die Bearbeitung oder Meldung persönlicher Beschwerden von Mitarbeiter:innen oder die Bearbeitung allgemeiner Beschwerden gedacht ist. Solltest du eine allgemeine Beschwerde oder Kritik äußern wollen, wende dich bitte an unseren Kundenservice unter wecare@paperandtea.com.